7 habe ihr gedroht, sie werde dies der Polizei als Hausfriedensbruch melden und habe sie, wie auch schon, weggeschubst. E.________ habe auch schon zugeschaut, wenn sie (die Beschuldigte) von ihrem Mann tätlich angegriffen worden sei. E.________ mache alles für ihren Gemeinderatskollegen, welcher fast Tür an Tür mit ihr wohne (pag. 317). Diese Aussagen gegenüber der Polizei bestätigte die Beschuldigte auch anlässlich der Hauptverhandlung vom 26. Mai 2016 (pag. 1693, Z. 27 f.; pag. 1699, Z. 5 ff.). Sie sei nicht im Haus von E.________ gewesen, auch nicht im Eingang.