4 unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3ʹ266.70 und Auslagen von CHF 58.50, insgesamt bestimmt auf CHF 3ʹ325.20, an den Kanton Bern. [Zusammensetzung Gebühren und Auslagen; reduzierte Verfahrenskosten] VI. [Eröffnung]