unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 4ʹ166.65 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 996.75 für die Kosten der anwaltlichen Vertretung als Privatklägerin, sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1ʹ633.35 und Auslagen von CHF 00.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1ʹ633.35, an den Kanton Bern. [Zusammensatzung Gebühren und Auslagen; reduzierte Verfahrenskosten] V. C.________ wird freigesprochen: