3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1ʹ290.50 und Auslagen von CHF 29.25, insgesamt bestimmt auf CHF 1ʹ319.75. [Zusammensetzung Gebühren und Auslagen; reduzierte Verfahrenskosten] 4. A.________ hat C.________ eine Entschädigung von CHF 892.85 für seine Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. B. IV. Das Strafverfahren gegen C.________ wegen Verleumdung, begangen am 16.04.2011, z.N. von A.________ (Ziff.13 Strafbefehl BJS 12 5083), wird eingestellt,