unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 8ʹ543.20 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte, 2 unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 8ʹ928.55 für die Kosten der anwaltlichen Vertretung als Privatkläger, sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2ʹ319.05 und Auslagen von CHF 0.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2ʹ319.05, an den Kanton Bern. [Zusammensetzung Gebühren und Auslagen; reduzierte Verfahrenskosten] II. A.________ wird freigesprochen: