1. Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung erteilt zur Löschung der erstellten DNA-Profile von C.________ (PCN .________) und A.________ (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung erteilt zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von C.________ (PCN .________) und A.________ (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). V.