Soweit weitergehend, wird die Zivilklage von G.________ abgewiesen. 5. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 42 III. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwalt D.________ im erstinstanzlichen Verfahren werden wie folgt bestimmt: