41 4. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 7‘452.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) an den Privatkläger E.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren; 5. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 4‘311.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) an den Privatkläger E.________ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren;