Die ausgestandene Haft von einem Tag (Polizeihaft 19.01.2016) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9‘445.00; 3. zur Bezahlung von 2/3 der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 (von total CHF 4‘000.00), ausmachend CHF 1‘333.35. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 666.65 (1/3) trägt der Kanton Bern;