1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘284.40; 3. zur Bezahlung von ¾ der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 (von total CHF 4‘000.00), ausmachend CHF 1‘500.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00 (¼) trägt der Kanton Bern;