Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Februar 2017 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als I. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand (Fahren unter Drogeneinfluss), begangen am 07.05.2016 auf der Autobahn A6 Nord auf dem Weg von K.________ nach T.________ bzw. festgestellt in U.________; 2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana, begangen am 06.05.2016 in K.________; und in Anwendung der Artikel