17 Abs. 1 des DNA-Profil Gesetzes). Auch dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst ist die vorzeitige Zustimmung zur Löschung dieser erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten des Beschuldigten 2 (PCN .________) und des Beschuldigten 1 (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 36 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A.