VIII. Verfügungen Der Beschluss der ersten Instanz betreffend Rückgabe der beschlagnahmten Schuhe ist in Rechtskraft erwachsen. Sowohl vom Beschuldigten 2 (pag. 267 ff.) als auch vom Beschuldigten 1 (pag. 278 ff.) wurden im Rahmen des Vorverfahrens biometrische erkennungsdienstliche Daten erhoben. Auch kann den Akten entnommen werden, dass DNA- Profile erstellt wurden (pag. 267 f., 278 f.). Dem zuständigen Bundesamt wird hiermit die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen Profile nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 des DNA-Profil Gesetzes).