31. Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt B.________ (Beschuldigter 1) Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im erstinstanzlichen Verfahren wird auf CHF 12‘421.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 2‘845.80 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Die von Rechtsanwalt B._____