29. Entschädigung Privatkläger 2 Die beiden Beschuldigten wurden im Strafpunkt verurteilt und die mit Zivilklage geltend gemachten Zivilforderungen wurden dem Privatkläger 2 überwiegend zugesprochen (vgl. Ausführungen oben E. 28). Der Privatkläger 2 hat damit im Sinne von Art. 433 Abs. 1 Bst. a StPO obsiegt. Das geltend gemachte Honorar erscheint