Die Reduktion aufgrund des Mitverschuldens ist in beiden Fällen wiederum auf rund 1/3 festzulegen, so dass eine Genugtuung von je CHF 1‘600.00 resultiert. 24.2 Fazit Zivilforderung Privatkläger 2 Die beiden Beschuldigten sind zu verurteilen, dem Privatkläger 2 je eine Genugtuung von CHF 1‘600.00, zuzüglich Zins von 5 % seit dem 8. November 2015, zu bezahlen. Soweit weitergehend ist die Zivilklage abzuweisen.