Zivilforderung Privatkläger 1 Der Beschuldigte 2 wird zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 78.85 sowie einer Genugtuung von CHF 1‘300.00, zuzüglich 5 % Zins seit dem 8. November 2015, an den Privatkläger 1 verurteilt. Die Zivilklage wird bezüglich künftiger Schadenersatzforderungen aus dem Vorfall im Umfang von 2/3 dem Grundsatz nach gutgeheissen und zur weiteren Beurteilung auf den Zivilweg verwiesen. Soweit weitergehend, wird die Zivilklage abgewiesen.