21.4 Asperation Raufhandel Unter Berücksichtigung des Umstands, dass das mit dem Raufhandel zu pönalisierende Tatunrecht bereits im Wesentlichen durch die Bestrafung wegen versuchter schwerer Körperverletzung abgegolten wurde, erachtet die Kammer auch für den Beschuldigten 1 eine Strafe von zwei Monaten als verschuldensangemessen, wobei infolge Asperation ein Monat aufzurechnen ist, so dass 15-17 Monate resultieren. 21.5 Täterkomponenten Bezüglich der Täterkomponente kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 680, S. 75 der Entscheidbegründung).