21. Strafzumessung Beschuldigter 1 21.1 Einsatzstrafe für versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil des Privatklägers 2: objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte 1 hat dem Privatkläger 2, welcher sich wehrlos am Boden befand, einen heftigen Fusstritt gegen den Kopf versetzt. Der Beschuldigte 1 nahm die tatbestandsmässige Handlung vor, nachdem er sich aus der Umklammerung des Privatklägers 2 befreit hatte, also unmittelbar nach einer bestehenden Notwehrsituation. Der Privatkläger 2 erlitt durch die ihm versetzten Schläge erhebliche Verletzungen, welche ihn noch während längerer Zeit beeinträchtigten.