Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte 2 sich zudem auch in einem gewissen Masse einsichtig gezeigt hat (vgl. seine Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach er gelernt habe, sich nicht provozieren zu lassen und sich wegzudrehen und wegzugehen, pag. 551; weiter auch seine Aussagen vom 30. Januar 2018, wonach er grosse Fehler gemacht habe und nach der Entlassung aus der UPD Waldau sein Leben neu ordnen, arbeiten und sicherlich nicht mehr straffällig werden wolle, pag.