Der Beschuldigte 2 verfügt über Einträge im Betreibungsregister (pag. 840 ff.). Am 1. Dezember 2017 sei eine Exmission aus seiner Wohnung erfolgt (pag. 839). Der Beschuldigte 2 hat zudem während hängigem Verfahren – am 17. Februar 2017, kurz vor der Hauptverhandlung vor Regionalgericht am 22. Februar 2017 – delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 16. Oktober 2017 des Diebstahls schuldig gesprochen (pag. 845). Dieses Verhalten kann ihn im vorliegenden Verfahren jedoch nicht negativ angelastet werden.