werden (pag. 678, S. 73 der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte 2 erlitt gemäss aktuellem Leumundsbericht eine Psychose, welche einen längeren Aufenthalt in der UPD Waldau erforderlich machte. Den einver- 27 nehmenden Polizeibeamten machte er einen gesundheitlich schlechten Eindruck. Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte 2 eine mündliche Zusage für eine Arbeitsstelle als Maler erhalten, welche er nach seiner Entlassung antreten könne (pag. 838). Der Beschuldigte 2 verfügt über Einträge im Betreibungsregister (pag.