677, S. 72 der Entscheidbegründung). 20.4 Asperation für versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil des Privatklägers 2: objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte 2 hat dem Privatkläger 2, welcher den Beschuldigten 1 zu diesem Zeitpunkt umschlungen hielt, einen heftigen Fusstritt gegen den Kopf versetzt. Der