16. Rechtliche Würdigung versuchte schwere Körperverletzung 16.1 Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen der versuchten schweren Körperverletzung zutreffend und ausführlich wiedergegeben. Auf diese Ausführungen wird verwiesen (pag. 656 ff., S. 51-54 der Entscheidbegründung) 16.2 Versuchte schwere Körperverletzung – objektiver Tatbestand Die Faustschläge ins Gesicht des sich regungslos am Boden befindlichen Privatklägers 1 waren geeignet, eine schwere Körperverletzung zu verursachen. Sie erfolgten heftig und ungeschützt, da der Privatkläger 1 im Moment, in dem die Schlä-