Auf den Videoaufnahmen ist nicht eindeutig ersichtlich, wer wen fixiert und festhält. Da der Angriff jedoch durch den Privatkläger 2 erfolgt ist und auf den Videoaufnahmen ersichtlich ist, dass der Beschuldigte 1 dem Privatkläger 2 kurz hintereinander drei Faustschläge versetzt, um sich aus der Fixierung zu lösen, ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 – solange er sich zusammen mit dem Privatkläger 2 auf dem Boden befand – einem Angriff ausgesetzt war. Damit war der Beschuldigte 1 in jenem Moment, in dem er dem Privatkläger 2 drei Faustschläge versetzte und in dem der Beschuldigte 2 dem Privatkläger 2 einen Fusstritt gegen den Kopf versetzte, noch einem Angriff ausgesetzt.