Der Beschuldigte 2 versetzt dem regungslos am Boden liegenden Privatkläger 1 daraufhin zwei weitere Faustschläge ins Gesicht, obwohl er wusste, dass dieser stark alkoholisiert, wehrlos und aufgrund des ersten und einzigen Faustschlages bereits ausser Gefecht gesetzt war. Dass heftige Schläge gegen den Kopf eines bereits zum Widerstand unfähigen und alkoholisierten Opfers gefährlich sind, weil es sich beim Kopf um einen sehr empfindlichen Körperteil handelt und Beeinträchtigungen zu schweren und bleibenden Schäden führen können bzw. es ausschliesslich vom Zufall abhängt, ob solche Verletzungen eintreten, ist allgemein