Der Beschuldigte 2 versetzt in Reaktion auf diesen Angriff dem Privatkläger 1 einen Faustschlag. Der Privatkläger 1 stürzt in Folge des Faustschlags zu Boden und bleibt ausgestreckt und regungslos liegen, womit der Angriff in diesem Moment beendet bzw. abgewehrt ist. Der Beschuldigte 2 versetzt dem regungslos am Boden liegenden Privatkläger 1 daraufhin zwei weitere Faustschläge ins Gesicht, obwohl er wusste, dass dieser stark alkoholisiert, wehrlos und aufgrund des ersten und einzigen Faustschlages bereits ausser Gefecht gesetzt war.