137, 144, 150, 153). Davon ist auszugehen. Weiter ist aufgrund der subjektiven Beweismittel erstellt, dass der Beschuldigte 2 im Zuge dieser verbalen Auseinandersetzung den Privatklägern eine Ohrfeige versetzt hat, woraufhin die beiden Gruppen von den Sicherheitsmitarbeitern getrennt wurden. 10.3.2 Beweiswürdigung betreffend Beginn der Schlägerei vor dem Hotel M.________ Die Generalstaatsanwaltschaft macht geltend, die Beschuldigten hätten den Privatklägern aufgelauert bzw. auf sie gewartet, was auf den Videoaufnahmen ersichtlich sei und im Übrigen auch durch den Zeugen P.________ bestätigt werde (pag.