Sind sie in einer Notwehrsituation erfolgt und waren sie angemessen bzw. verhältnismässig? o Kannte der Beschuldigte 2 das mit seinen Handlungen verbundene Risiko einer schweren Körperverletzung und nahm er dieses in Kauf? 10.2 Würdigung der subjektiven Beweismittel Die Vorinstanz hat sämtliche subjektiven Beweismittel ausführlich und zutreffend gewürdigt. Auf diese Ausführungen kann verwiesen werden (pag. 650 ff., S. 45-50 der Entscheidbegründung).