11 o Kannte der Beschuldigte 1 das mit seinen Handlungen verbundene Risiko einer schweren Körperverletzung und nahm er dieses in Kauf? - Wie sind die Handlungen des Beschuldigten 2 (drei Faustschläge) zum Nachteil des Privatklägers 1 zu qualifizieren? o Sind sie in einer Notwehrsituation erfolgt und waren sie angemessen bzw. verhältnismässig?