Haben die Beschuldigten den Privatklägern aufgelauert? Oder haben die Privatkläger die Beschuldigten angegriffen? - Wie sind die Handlungen des Beschuldigten 1 (drei Faustschläge und ein Fusstritt) zum Nachteil des Privatklägers 2 zu qualifizieren? o Sind sie in einer Notwehrsituation erfolgt und waren sie angemessen bzw. verhältnismässig?