Die Anklageschrift gibt den dem Beschuldigten 1 vorgeworfenen Sachverhalt genügend präzise wieder. Sie umschreibt, dass der Beschuldigte 1 zusammen mit seinen Kollegen den beiden Privatklägern in der Laube vor dem Hotel M.________ abgepasst haben soll, wo es zu einem Schlagabtausch gekommen sei (pag. 411). Der Sachverhalt ist mit dieser Umschreibung genügend konkretisiert, so dass der Beschuldigte 1 weiss, welches Verhalten ihm angelastet wird und gestützt darauf hat entscheiden können, wie er bzw. sein Verteidiger sich gegen den entsprechenden Vorwurf wehren will.