6. Rüge der Verteidigung des Beschuldigten 1 Rechtsanwalt B.________ rügt zunächst eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Die Formulierung gemäss Ziffer I.B.2. der Anklageschrift genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Aufgrund der Formulierung «wo sich die Beiden in einen Schlagabtausch verwickelten» sei unklar, wer wen in einen Schlagabtausch verwickelt haben soll, was jedoch zentral sei. Gemäss Anklage habe sich der Schlagabtausch in der Laube vor dem M.________ abgespielt. Auf der Videoaufnahme sei jedoch zu erkennen, wie die beiden Beschuldigten von den Privatklägern aus der Laube gedrängt worden seien.