7 2. C.________ sei wegen Raufhandels, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil des Privatklägers zu verurteilen und angemessen zu bestrafen. 3. A.________ sei wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfach begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil des Privatklägers zu verurteilen und angemessen zu bestrafen. 4. A.________ sei wegen Raufhandels, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil des Privatklägers zu verurteilen und angemessen zu bestrafen.