Rechtsanwalt F.________ beantragte namens des Privatklägers 1 in seiner Stellungnahme vom 17. April 2018 die vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Februar 2017 (pag. 965). Rechtsanwältin H.________ stellte namens des Privatklägers 2 ihrerseits in ihrer Stellungnahme vom 18. April 2018 folgende Anträge (pag. 971 f.): 1. C.________ sei wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil des Privatklägers zu verurteilen und angemessen zu bestrafen. 7 2. C.______