4. Die Zivilklagen der Privatkläger seien zurückzuweisen, eventualiter abzuweisen; unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Privatkläger. 5. Die weiteren Beschlüsse seien unter Berücksichtigung der beantragten Freisprüche von Amtes wegen vorzunehmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 6 Staatsanwalt L.________ stellte namens der Generalstaatsanwaltschaft am 16. April 2018 folgende Anträge (pag. 947): I.