Es werden derzeit keine weiteren Beweisanträge für das oberinstanzliche Verfahren gestellt. In seiner schriftlichen Berufungsbegründung stellte Rechtsanwalt D.________ namens des Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 902): 1. In Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Februar 2017 (PEN 16 784/785) sei C.________ freizusprechen von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen am 08.11.2015 in Bern, z.N. von E.________ und/oder G.________.