828), woraufhin dieses mit Verfügung vom 16. Januar 2018 angeordnet und der Hauptverhandlungstermin vom 26. April 2018 abgesetzt wurde. Gleichzeitig wurden beide Beschuldigten aufgefordert, eine schriftliche Begründung der Berufung einzureichen, ansonsten die Berufung als zurückgezogen gelte (pag. 830 f.). Mit Eingabe vom 12. Februar 2018 beantragte Staatsanwalt L.________ namens der Generalstaatsanwaltschaft, es seien die Strafakten betreffend den Beschuldigten 2 wegen Raubes bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld zu edieren (pag. 863). Mit Verfügung vom 14. Februar 2018 verlängerte die Verfahrensleitung auf Ersuchen von Rechtsanwalt B.______