namens des Beschuldigten 2 die Zustimmung für die Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag. 817). Die beiden Privatkläger liessen über ihre Rechtsvertreter mitteilen, dass sie an der mündlichen Hauptverhandlung nicht teilnehmen werden (pag. 820 und 822 f.). Am 15. Januar 2018 gab schliesslich auch Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten 1 das Einverständnis für die Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag. 828), woraufhin dieses mit Verfügung vom 16. Januar 2018 angeordnet und der Hauptverhandlungstermin vom 26. April 2018 abgesetzt wurde.