_ gab am 4. September 2017 bekannt, dass er nach wie vor keinen Kontakt zu seinem Klienten habe herstellen können (pag. 771). In der Folge lud die Verfahrensleitung am 13. Oktober 2017 zur mündlichen Verhandlung vor und hielt fest, dass sich die Verfahrensleitung einen Wechsel ins schriftliche Verfahren vorbehalte, sofern das entsprechende Einverständnis der Beschuldigten noch rechtzeitig beigebracht werden könne (pag. 795 ff.). Am 6. November 2017 gab Rechtsanwalt D.________ namens des Beschuldigten 2 die Zustimmung für die Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag.