4 erneute Fristverlängerung (pag. 765), welche mit Verfügung vom 15. August 2017 letztmals gewährt wurde (pag. 767). Rechtsanwalt D.________ teilte schliesslich am 4. September 2017 mit, dass nach wie vor keine Zustimmung vorliege (pag. 769). Auch Rechtsanwalt B.________ gab am 4. September 2017 bekannt, dass er nach wie vor keinen Kontakt zu seinem Klienten habe herstellen können (pag.