Nach gewährter Fristerstreckung erklärte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten 1, dass er trotz mehreren Versuchen keinen Kontakt zu seinem Klienten habe herstellen können, weswegen er gezwungen sei, erneut eine Verlängerung der Frist zu beantragen (pag. 763). Auch Rechtsanwalt D.________ ersuchte aufgrund fehlenden Kontakts mit seinem Klienten um