Das Gericht verfügte weiter die Rückgabe der beschlagnahmten Schuhe an den Beschuldigten 2 sowie die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Schliesslich wurde die Erstellung eines DNA-Profils der beiden Beschuldigten angeordnet, wobei die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des Profils nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wurde (pag. 587 ff.).