ber 2015) an den Privatkläger 2 zu bezahlen habe. Soweit weitergehend wurde die 3 Zivilklage ohne Ausscheidung von Kosten auf den Zivilweg verwiesen. Im Weiteren verfügte das Kollegialgericht Bern-Mittelland über das amtliche Honorar der amtlichen Verteidiger der beiden Beschuldigten sowie die entsprechenden Rückzah- lungs- und Nachzahlungspflichten. Das Gericht verfügte weiter die Rückgabe der beschlagnahmten Schuhe an den Beschuldigten 2 sowie die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist.