Weiter wurde der Beschuldigte 2 zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage), zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 1 Tag), zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 10‘284.40 sowie zur Zahlung einer Entschädigung von CHF 3‘534.30 an den Privatkläger 2 für dessen Aufwendungen im Verfahren (unter solidarischer Haftung mit dem Beschuldigten 2) verurteilt. Im Zivilpunkt entschied das Gericht, dass der Beschuldigte 1 eine Genugtuung von CHF 2‘000.00 (zuzüglich 5 % Zins seit dem 8. Novem-