Mit gleichem Urteil sprach das Kollegialgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) schuldig der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil des Privatklägers 2, des Raufhandels, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil der beiden Privatkläger, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 7. Mai 2016 auf der Autobahn A6 Nord, sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana, begangen am 6. Mai 2016 in K.____