letzteres unter solidarischer Haftung mit dem Beschuldigten 1. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte 2 zur Bezahlung von CHF 118.30 Schadenersatz und CHF 1‘300.00 Genugtuung (zuzüglich 5 % Zins seit dem 8. November 2015) an den Privatkläger 1 verurteilt (Teilklage). Soweit weitergehend wurde die Teilklage abgewiesen. Die Zivilklage wurde darüber hinaus dem Grundsatz nach gutgeheissen und auf den Zivilweg verwiesen. Weiter wurde der Beschuldigte 2 zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1‘800.00 (zuzüglich 5 % Zins seit dem 8. November 2015) an den Privatkläger 2 verurteilt. Soweit weitergehend wurde die Zivilklage abgewiesen.