_ (Straf- und Zivilkläger 2, nachfolgend Privatkläger 2), sowie des Raufhandels, begangen am 8. November 2015 in Bern zum Nachteil der Privatkläger 1 und 2. Das Gericht verurteilte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 24 Monaten der Vollzug aufgeschoben wurde (Probezeit 2 Jahre), zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 9‘445.00, zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 7‘452.00 für die Aufwendungen im Verfahren an den Privatkläger 1, sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 3‘534.39 für die Aufwendungen im Verfahren an den Privatkläger 2;