Dem Beschwerdeführer sind jedoch Möglichkeiten zur Legalbewährung in einem offenen Rahmen zu bieten (vgl. pag. 681). Der Gutachter legt weiter dar, dass – falls sich der Beschwerdeführer über einen repräsentativen Zeitraum zuverlässig und absprachefähig verhalte – aus forensisch-psychiatrischer Sicht der Übertritt in ein betreutes Wohnheim mit einer Tagesstruktur und weiterhin kontrollierenden Rahmenbedingungen hinsichtlich der Legalprognose möglich wäre (pag. 699). Diesen Ausführungen ist zu folgen.