1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und es seien die Vorinstanzen anzuweisen, den Beschwerdeführer unverzüglich in eine Anstalt mit geeigneten Vollzugslockerungen zu bringen bzw. seien die Vollzugslockerungen jetzt umzusetzen. 2. Es seien keine Kosten zu erheben und es sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen. 3. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege/Verbeiständung zu gewähren.